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Aquakultur-Richtlinie (2006/88/EG)

Die Fischseuchenverordnung des Bundes setzt die Vorgaben der europäischen Aquakulturrichtlinie (2006/88/EG) in nationales Recht um. Mehrere Artikel (siehe rechts) geben einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen der Verordnung.

Auf Grundlage der Richtlinie bzw. der Fischseuchenverordnung können Wassereinzugsgebiete und Fischzuchtbetriebe (Zonen und Kompartimente) als frei von den wirtschaftlich wichtigsten Fischseuchen Virale Hämorrhagische Septikämie (VHS), Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN) und Koiherpesvirus-Infektion (KHV) zugelassen werden. Mit der neuen Fischseuchen-Verordnung vom November 2008 werden die von der EU zugelassenen Zonen und Kompartimente "Schutzgebiete" genannt.

Aktuelle Liste der fischseuchenfreien Kompartimente und Zonen

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