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Die EG-Wasserrahmenrichtlinie

Gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie (→ Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik) sind Fließgewässer in den EU-Mitgliedsstaaten im Zuge ihrer Bewirtschaftung in einem guten ökologischen Zustand zu erhalten oder ggf. bis spätestens 2027 durch geeignete Maßnahmenprogramme in einen solchen Zustand zu überführen. Für erheblich veränderte und künstliche Fließgewässer gilt ein verbindliches Bewirtschaftungsziel, das als gutes ökologisches Potenzial bezeichnet wird.

Um zu überprüfen, inwieweit die Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie bereits erreicht sind und noch vorhandenen Verbesserungsbedarf aufzuzeigen, wird der ökologische Zustand bzw. das ökologische Potenzial der baden-württembergischen Fließgewässer seit dem Jahr 2006 im Rahmen von Überwachungsprogrammen regelmäßig bewertet. Diese Bewertung erfolgt insbesondere auf Basis sogenannter biologischer Qualitätskomponenten. Hierzu zählen Algen, höhere Pflanzen und bestimmte Tiergruppen, die Fließgewässer als natürliche Lebensräume nutzen und als Indikatoren für deren ökologische Qualität und Funktionsfähigkeit geeignet sind. Eine dieser biologischen Qualitätskomponenten ist die Fischfauna.


Die fischbasierte Fließgewässerbewertung

Zur fischbasierten ökologischen Bewertung von Fließgewässern gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie mussten erst geeignete Verfahren entwickelt werden. In Deutschland wurde das → Bewertungsverfahren fiBS (fischbasiertes Bewertungs-System) im Rahmen eines vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsprojektes ausgearbeitet, an dem die Fischereiforschungsstelle Baden-Württemberg federführend beteiligt war. Die erste anwendungsreife Version von fiBS wurde 2004 vorgelegt. Seither wurde fiBS mehrfach bis zur derzeit gültigen Version 8.1 weiterentwickelt.

Das Konzept von fiBS ist ausschließlich auf die fischbasierte Bewertung limnischer Fließgewässer ausgerichtet und setzt folgendes voraus:

  1. Referenz-Fischzönosen:
    In den → Referenz-Fischzönosen ist festgelegt, welche Fischbestände unter weitgehend unbeeinträchtigten Bedingungen für definierte Fließgewässerabschnitte zu erwarten sind. Für erheblich veränderte und künstliche Fließgewässer orientieren sich die Festlegungen an einem Zustand, in dem alle reversiblen Beeinträchtigungen beseitigt sind. Die Referenz-Fischzönose fungiert damit als ökologisches Leitbild.
  2. Ein repräsentatives Fischmonitoring:
    Die betreffenden Fischbestandserhebungen erfolgen in einem repräsentativen Netz von Monitoringstellen durch regelmäßige Elektrobefischungen mit vordefinierter Mindestqualität. Alle nachgewiesenen Fische werden hinsichtlich ihrer Artzugehörigkeit und Größenklasse bestimmt. Ergänzend werden alle Individuen der Altersklasse 0+ (im Jahr der Bestandserhebung geborene Jungfische) artspezifisch erfasst.

Zur fischbasierten ökologischen Bewertung werden im fiBS verschiedene Parameter des nachgewiesenen Fischbestands mit den Werten der zugehörigen Referenz-Fischzönose verglichen. Für die festgestellten Abweichungen bzw. Übereinstimmungen werden anhand vordefinierter Kriterien Punkte vergeben. Alle Punkte werden zu einem zweidezimalen Gesamtindex verrechnet, der Werte zwischen 1,00 und 5,00 annehmen kann. Der ökologische Zustand bzw. das ökologische Potenzial leitet sich daraus wie folgt ab:

fiBS Gesamtindex ökol. Zustand / Potenzial
> 3,75 bis 5,00 sehr gut
> 2,50 bis 3,75 gut
> 2,00 bis 2,50 mäßig
> 1,50 bis 2,00 unbefriedigend
1,00 bis 1,50 schlecht

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